Das sogenannte Strafbefehlsverfahren ist eine Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Ermittlungsverfahren zum Abschluss zu bringen.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Tatvorwurf um ein Vergehen (rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind) handelt.
Soweit alle Voraussetzungen vorliegen stellt die Staatsanwaltschaft den Strafbefehlsantrag bei dem zuständigen Gericht, welches diesen dann nach Prüfung ohne mündliche Verhandlung gegebenenfalls erlässt.
Ein Strafbefehl spricht eine Strafe aus, die nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen, rechtskräftig wird. Dies kommt einem Urteil gleich. Der Vorteil ist natürlich, dass dem Empfänger eines Strafbefehls die Hauptverhandlung, also eine Gerichtsverhandlung, erspart bleibt.
Ein entscheidender Nachteil ist jedoch, dass sich das Gericht, welches den Strafbefehl erlässt, kein Bild vom „Täter“ machen kann und nur nach Aktenlage über die Schuld oder Unschuld entscheidet.
Da der Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung erlassen wird, gibt es die Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls muss der Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht eingegangen sein. Das Gericht wird in der Regel einen Termin zur Verhandlung anberaumen und es wird ein normales Hauptverfahren stattfinden.
Nicht immer ergibt es einen Sinn sich gegen einen Strafbefehl zu wehren. Spätestens jetzt lohnt sich aber der Weg zum Strafverteidiger, denn das Gericht ist nicht an die Strafe gebunden, die es im Strafbefehl verhängt hat. Im Einzelfall können auch höhere Strafen festgesetzt werden. Eine Einstellung oder gar ein Freispruch sind allerdings ebenso möglich.
Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist, oder ob Sie mit der ausgesprochenen Strafe „gut bedient sind“, kann Ihnen Ihr Strafverteidiger sagen. Aufgrund der oben angesprochenen Frist von lediglich wenigen Tagen, verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf.