Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernahme erhalten und wissen nicht wie es jetzt weiter geht? Es stellen sich Ihnen wahrscheinlich viele Fragen.
Lassen Sie mich Ihnen sagen: Damit sind Sie nicht alleine, denn diese Fragen werden meist nicht in der Vorladung beantwortet.
Zunächst einmal gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und zu wissen, dass Sie einer Ladung zur Beschuldigtenvernahme der Polizei, entgegen Ladungen der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht, nicht folgen müssen. Dieses Recht sollten Sie nutzen und eine mögliche Einlassung mit Ihrem Verteidiger besprechen, da ein einmal gesprochenes Wort nur schwer wieder zu korrigieren ist.
Nun stellt sich vermutlich die Frage: Wenn ich bei der Polizei nicht erscheinen muss und ich auch nichts sagen muss, wofür benötige ich dann einen Strafverteidiger?
Die Möglichkeiten bereits in einem Ermittlungsverfahren die notwendigen Weichen günstig zu stellen sind groß. Der Rechtsanwalt wird in einem ersten Schritt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Dadurch erfahren Sie erstmalig, wie der tatsächliche Vorwurf gegen Sie lautet und was die Ermittlungsbehörden bisher ermittelt haben. Sie können dann mit Ihrem Strafverteidiger an dem Ermittlungsverfahren aktiv teilnehmen.
Jedes Ermittlungsverfahren stellt einen Einzelfall dar und es ist zu prüfen, welches Vorgehen in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist. So gilt es zu prüfen, ob der Verteidiger für Sie die Einlassung zum Tatvorwurf abgibt, gegebenenfalls Zeugen benennt oder andere Beweismittel Ihren Weg in die Ermittlungsakte finden sollen. Eine gute Vorbereitung des Ermittlungsverfahrens entscheidet in vielen Fällen über den Ausgang des Verfahrens.
So kann ein Ermittlungsverfahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen, eingestellt werden. Eine solche Einstellung bedeutet die Beendigung des Verfahrens und es findet in der Regel kein gerichtliches Verfahren statt. Sollte eine Einstellung in Ihrem Fall nicht möglich sein, hilft es dennoch einen Verteidiger hinzuziehen. Die gute Vorbereitung des Ermittlungsverfahrens, kann eine spätere Hauptverhandlung erheblich erleichtern.
Hier ist besonders die Möglichkeit der Schaffung von Strafmilderungsgründen erwähnenswert.
sind nur einige wenige Möglichkeiten. Ziehen Sie einen Verteidiger erst bei Vorliegen der Vorladung zur Hauptverhandlung hinzu, verschenken Sie unnötig wertvolle Zeit.
Bei der Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Ihrem speziellen Fall helfe und unterstütze ich Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin.